Im Kindergarten und an der Primarschule gelten folgende Blockzeiten:
Montag bis Freitag von 08.15 bis 11.45 Uhr
Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind pünktlich zum Unterricht erscheint, jedoch max. 15 Minuten vor Schulbegin.
Der
Schulweg ist ein wichtiger Bestandteil des Lernens. Sozialkontakte,
körperliche Bewegung und richtiges Verhalten im Strassenverkehr werden
gefördert. Auch regnerisches Wetter ermöglicht dies. Bitte lassen Sie
Ihr Kind diese Erlebnisse und Erfahrungen machen und fahren Sie es nur
im Notfall mit dem Auto in die Schule. Sie helfen Kindern nicht, wenn
sie mit dem Auto abgeholt bzw. zur Schule gebracht werden. Lassen Sie
auch Kindergarten-Kinder nach einer gewissen Zeit alleine den Weg von
Zuhause in den Kindergarten und zurück laufen. Wenn Sie in
Ausnahmefällen Ihr Kind in die Schule fahren müssen, nutzen Sie als
Ausladeort bitte den Parkplatz Lindau.
Es ist uns wichtig, Problemsituationen frühzeitig zu erkennen und anzugehen. An unserer Schule besteht deshalb eine stetige Arbeitsgruppe mit Vertretungen aller Schulstufen, die sich mit diesen Fragen und dem Bereitstellen von Hilfsmitteln befasst. So verwenden wir für den Umgang mit Auffälligkeiten oder Entwicklungsgefährdungen von Lernenden einen Handlungsplan. Da es sich um einen allgemeinen Ablaufplan handelt, verweist er bei den obersten Stufen auch auf Massnahmen, die nur selten notwendig werden. Er soll unsere Zusammenarbeit strukturieren und transparent machen. Für uns steht immer das Gespräch mit Ihnen im Vordergrund in dem es um das Wohl des Kindes geht. Wir streben eine gemeinsame gute Lösungssuche für Problemsituationen an, die in einer zehnjährigen Schulzeit immer mal auftreten können.
Die Kurse in heimatlicher
Sprache und Kultur (HSK) richten sich an zwei- und mehrsprachige Kinder
und Jugendliche. Die Kurse sind ein freiwilliges Angebot, das die
Volksschule ergänzt. Ziele sind:
- Die Fertigkeiten der Muttersprache erweitern
- Kenntnisse über die Heimatkultur erwerben, z.B. Geschichte, Geografie, Feste, Musik und Traditionen
Weitere Informationen zur HSK
Ab Schuljahr 2024/25 erfolgt die schriftliche Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus ausschliesslich über Klapp. Die App ersetzt alle bisher verwendeten Kanäle.
Falls Sie Hilfe benötigen, steht Ihnen kostenlos der Support der Firma Klapp zur Verfügung:
E-Mail:
Telefon: 032 510 08 38 (Mo-Fr: 08:00-12:00 & 13:00–17:00 Uhr)
Kopfläuse
sind an unserer Schule ein wiederkehrendes Thema, vor allem nach den
Ferien. Hat ein Kind Läuse, ist das für die betroffene Familie sehr
unangenehm und meistens mit viel Arbeit verbunden. Sollten Sie bei Ihrem
Kind Läuse oder Nissen entdecken, so beginnen Sie bitte unverzüglich
mit der Behandlung. Entsprechende Produkte finden Sie in der Apotheke
oder Drogerie.
Informieren Sie auch unbedingt die
Klassenlehrperson Ihres Kindes, damit auch die anderen Kinder
entsprechend kontrolliert werden und der Kopflausbefall sich nicht
weiter ausbreitet.
Weitere Infos zu Kopfläusen.
Sollte eine Lehrperson
krankheitshalber ausfallen, ist eine Betreuung an der Schule
sichergestellt. Falls am ersten Tag nicht sofort eine Stellvertretung
organisiert werden kann, werden die Schülerinnen und Schüler auf die
anderen Klassen der gleichen Stufe aufgeteilt.
Dauert die Abwesenheit der
Lehrperson länger, prüft die Schulleitung, ob an den beiden Folgetagen
eine Stellvertretung den Unterricht übernehmen kann. Ist dies nicht
möglich, kontaktiert die Schulleitung die Eltern und klärt ab, ob die
Eltern ihr Kind zuhause betreuen können oder das Auffangnetz der Schule
in Anspruch nehmen. In diesem Fall werden die Kinder in der Schule
betreut. Spätestens ab dem vierten Tag findet normaler Unterricht mit
einer Stellvertretung statt.
Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, die sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen zu schwerwiegenden Komplikationen wie Lungen- oder Hirnentzündungen führen kann. Die Rahmenbedingungen an Schulen (grosse Menschenansammlungen auf engem Raum) begünstigen dabei Übertragungen in erheblichem Masse. An Masern erkrankte Kinder sowie Erwachsene (z.B. Lehrpersonen) werden von der Schule und der Tagesbetreuung unverzüglich dispensiert und müssen zu Hause bleiben. Sie dürfen erst in die Schule oder Kindertagesstätte zurückkehren, wenn sie nicht mehr ansteckend sind. Details und weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsblatt Masern, welches unten heruntergeladen werden kann.
Bitte
füllen Sie das Notfallblatt aus und geben es am 1. Schultag der
Klassenlehrperson ab. Sollte sich unter dem Jahr etwas ändern,
informieren Sie bitte die Lehrperson.
Untenstehend die Resultate der externen Evaluation 2024.
Zur Gesundheitsförderung finden für die Kinder des obligatorischen Kindergartenjahres, der 4. Primarklasse und der 2. Sekundarklasse schulärztliche Untersuche statt. Die Gemeinde Rothenburg hat folgende Schulärztinnen:
Falls Sie entscheiden, den Untersuch bei Ihrer Privatärztin/Ihrem Privatarzt durchführen zu lassen, finden Sie nachfolgend das Formular zur Bestätigung des Untersuchs.
Erziehungsberechtigte, deren
Kinder die Schule in Rothenburg besuchen und einen unzumutbaren Schulweg
haben, können beim Rektorat einen Anspruch auf einen finanziellen
Beitrag geltend machen.
Das Gesetz über die Schulzahnpflege des Kantons Luzern schreibt vor,
dass bei allen schulpflichtigen Kindern (Kindergarten bis zum 9. Schuljahr) jährlich eine zahnärzliche
Kontrolluntersuchung durchgeführt werden muss. Nachfolgend finden Sie alle Informationen und Dokumente zu diesem obligatorischen Untersuch.
Zahnprophylaxe
Viermal
pro Jahr besucht eine Fachperson die Klassen. Sie leitet die Kinder zum
richtigen Zähneputzen an und gibt ihnen wichtige Informationen zur
Zahnpflege.
Der Schwimmunterricht findet
im Hallenbad Mooshüsli in Emmenbrücke statt. Er wird, je nach
Klassenstufe, in Blöcke aufeinander folgenden Montagvormittagen
durchgeführt. Der Unterricht beginnt nach Stundenplan im Schulhaus. Von
dort wird die Klasse mit einem Extrabus ins Mooshüsli gebracht. Über die
Daten und Zeiten werden Sie rechtzeitig informiert.
Die Schülerinnen und Schüler der 1. – 3.
Primarklassen werden von ausgebildeten Schwimmlehrperson unterrichtet,
unterstützt durch die Klassenlehrperson. Schülerinnen und Schüler der 4.
– 6. Primarklassen werden von der Klassenlehrperson oder einer
Fachlehrperson mit der entsprechenden Ausbildung unterrichtet.
Bitte packen Sie mit Ihrem Kind Folgendes in die Schwimmtasche:
Weisung individuelle Urlaube:
Die Veloprüfung findet in der Regel jedes Schuljahr in der 5. Klasse statt.
Das Fahrrad sollte diese Ausrüstung haben.